Häufige Fragen

Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen sind wir natürlich persönlich für Sie erreichbar.

Gibt es einen Wasseranschluss?

Die Garagen verfügen über keinen Wasseranschluss. Dieser wird in den Sanitäranlagen zur Verfügung gestellt.

Wie wird der Strom abgerechnet?

Sofern Strom gewünscht ist, werden eine monatliche Zählergebühr in Höhe von 4,95 € sowie je verbrauchter KWh 0,30 € jeweils zzgl. 19 % MwSt. abgerechnet. 15KW sind im Mietpreis enthalten. Die Abrechnung des Stromverbrauchs erfolgt halbjährlich und bei Auszug. Bei Buchung eines 400 V-Anschlusses erfolgt die Abrechnung des verbrauchten Stroms quartalsweise.

Haben die Garagen einen Stromanschluss?

Jede Garage verfügt auf Wunsch über einen 230 V-Stromanschluss mit eigenem Zähler und FI-Schalter. Es sind je Garage ein Lichtschalter und eine Feuchtraumsteckdose vorhanden. Ein 400 V-Anschluss kann gegen Aufpreis installiert werden.

Wie kann ein Mietvertrag gekündigt werden?

Nach den ersten drei Monaten Mietdauer kann der Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.

Was darf in den Garagen nicht gelagert werden?

Die Lagerung von

  • Waffen, Munition und explosiven Stoffen aller Art
  • Drogen, Suchtmitteln oder ähnlichen Stoffen
  • Giftmüll, Sondermüll, Problemstoffen, Restmüll
  • brennbaren Flüssigkeiten, Druckgasbehältern, Gefahrstoffen aller Art
  • verderblichen Waren und lebenden Tieren
  • Chemikalien und wassergefährdenden Stoffen

ist untersagt.

Gibt es eine Mindestmietdauer?

Ja, die Mindestmietdauer beträgt drei Monate.

Wie erfolgt die Mietzahlung?

Die monatliche Miete wird per SEPA-Lastschrift-Mandat vom Konto des Mieters eingezogen. Die Zahlung der Kaution und der ersten Monatsmiete erfolgt per Überweisung.

Wie hoch ist die Kaution, die ich hinterlegen muss?

Zu Mietbeginn ist je gemieteter Garage eine Kaution in Höhe von 200 € zu leisten.

Ab wann können die Garagen gemietet werden?

Die Fertigstellung der Garagen ist für den Frühjahr 2021 geplant. Die Garagen werden in der Reihenfolge der eingegangenen Mietanfragen vermietet. Bei Interesse stellen Sie eine Mietanfrage über die Kontakt-Seite.

Wie ist der Ablauf bei einer Anmietung?

Nachdem Sie sich für eine Garage entschieden haben, bereiten wir alle Unterlagen vor. Die Übergabe einer Garage erfolgt, nachdem beide Parteien den Mietvertrag unterschrieben haben und nach dem Zahlungseingang der Kaution sowie der ersten Monatsmiete. Bei Übergabe der Garage wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, das den Zustand der Garage festhält. Das Protokoll wird von beiden Parteien unterschrieben. Danach können Sie Ihre Garage nutzen.